In der Vereinbarung mit der Stadt Köln ist festgehalten, dass die Wanderbaumallee in allen Stadtbezirken wandern und stehen kann, in denen entsprechende politische Beschlüsse der Bezirksvertretungen vorliegen.
Bezirke mit Wanderbaumbeschlüssen
- Ehrenfeld
09.12.2019, AN/1642/2019
Die Bezirksvertretung begrüßt die Projekte Wanderbaumallee und Gogomobil. Die Projekte sind sowohl für das soziale wie auch für das ökologische Klima in Köln-Ehrenfeld auch vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen wichtig.
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, dass die Module der Wanderbaumallee und das Gogomobil bis zu einer Anpassung der Sondernutzungssatzung ab sofort als Pilotprojekte gebührenfrei im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden können.
Die Bezirksvertretung regt an, die Sondernutzungssatzung der Stadt Köln dahingehend zu ändern, dass Projekte und Maßnahmen, die der Verbesserung des ökologischen wie sozialen Stadtklimas und dem Umweltschutz (z.B. Wanderbaumallee, Gogomobil) und damit dem Allgemeinwohl dienen, grundsätzlich genehmigungsfähig sind. Diese Maßnahmen sollen ebenfalls von der Gebührenpflicht befreit sein.
Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss den zuständigen Gremien (Rat, AVR, AuG) zur Entscheidung vorzulegen.
- Innenstadt
27.04.2020, AN/0243/2020
Die Bezirksvertretung begrüßt die Projekte Wanderbaumallee und Gogomobil. Die Projekte sind sowohl für das soziale wie auch für das ökologische Klima in der Kölner Innenstadt auch vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen wichtig.
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, dass die Module der Wanderbaumallee und das Gogomobil bis zu einer Anpassung der Sondernutzungssatzung ab sofort als Pilotprojekte gebührenfrei im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden können.
Die Bezirksvertretung regt an, die Sondernutzungssatzung der Stadt Köln dahingehend zu ändern, dass Projekte und Maßnahmen, die der Verbesserung des ökologischen wie sozialen Stadtklimas und dem Umweltschutz (z.B. Wanderbaumallee, Gogomobil) und damit dem Allgemeinwohl dienen, grundsätzlich genehmigungsfähig sind. Diese Maßnahmen sollen ebenfalls von der Gebührenpflicht befreit sein.
Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss den zuständigen Gremien (Rat, AVR, AuG) zur Entscheidung vorzulegen.
- Rodenkirchen
11.05.2020, AN/0377/2020
Die Bezirksvertretung begrüßt das Projekt Wanderbaumallee (vgl. Fotos) und bittet den Rat um Beauftragung der Verwaltung, dass die mobilen Module der Wanderbaumallee bis zu einer Anpassung der Sondernutzungssatzung ab sofort als Pilotprojekt gebührenfrei im öffentlichen Raum abgestellt werden können.
- Kalk
27.08.2020, AN/0926/2020
Die Bezirksvertretung Kalk begrüßt das Projekt Wanderbaumallee und bittet den Rat um Beauftragung der Verwaltung, dass die mobilen Module der Wanderbaumallee bis zu einer Anpassung der Sondernutzungssatzung ab sofort als Pilotprojekt gebührenfrei im öffentlichen Raum abgestellt werden können.
Die Bezirksvertretung Kalk regt weiterhin an, die Sondernutzungssatzung der Stadt Köln dahingehend zu ändern, dass Projekte und Maßnahmen, die der Verbesserung des ökologischen sowie des sozialen Stadtklimas und dem Umweltschutz und damit dem Allgemeinwohl dienen, grundsätzlich genehmigungsfähig sind. Solche Maßnahmen sollten zudem grundsätzlich von der allgemeinen Gebührenpflicht befreit sein.
- Lindenthal
31.08.2020, AN/0926/2020
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt am Projekt des VCD Regionalverbandes Köln teilzunehmen und ermöglicht die temporäre Aufstellung der sogenannten Wanderbaumallee auch auf Straßen und Plätzen im Stadtbezirk Lindenthal. Für die Standorte kommt das von der Stadtverwaltung, koordiniert vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, mit der Wanderbaum vereinbarte Verfahren zur Anwendung.
- Nippes
03.12.2020, AN/1284/2020
Die Bezirksvertretung Nippes nimmt am Projekt des Verkehrsclub Deutschland (VCD) e. V. Regionalverband Köln teil und ermöglicht die temporäre Aufstellung der sogenannten Wanderbaumallee auch auf Straßen und Plätzen im Stadtbezirk Nippes. Für die Standorte kommt das von der Stadtverwaltung, koordiniert vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, mit der Wanderbaum vereinbarte Verfahren zur Anwendung.
Jetzt fehlen nur noch
- Chorweiler
- Mülheim
- Porz
…ran an eure Bezirksvertreter*innen.